Vertragsbedingungen für Unternehmer
Allgemeine Geschäftsbedingungen für fixkus
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
1. Anbieter, Geltungsbereich und Rangfolge
Anbieter ist Cristian-Adalbert Stark, Einzelunternehmer, Große Klingergasse 10, 94032 Passau, E-Mail cristian.stark@me.com (nachfolgend „fixkus“). Diese AGB gelten für Verträge über die Nutzung der fixkus-Plattform durch Unternehmen und deren berechtigte Beschäftigte.
Individuelle Vereinbarungen, die konkrete Leistungsbeschreibung, das gebuchte Paket und eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gehen diesen AGB vor.
2. Registrierung und Vertragsschluss
Die öffentliche Registrierung ist eine unverbindliche Anfrage. E-Mail-Bestätigung, Prüfung oder Einladung allein begründen noch keinen kostenpflichtigen Vertrag. Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme eines Angebots oder Freischaltung eines zuvor vereinbarten kostenpflichtigen Pakets zustande.
Der Kunde versichert, als Unternehmer zu handeln und zur Vertretung des angegebenen Unternehmens berechtigt zu sein. Angaben müssen vollständig und aktuell sein.
3. Leistungen und Module
Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket. Die Plattform kann insbesondere folgende Module enthalten:
- RECHNUNG: Kunden, Rechnungen, E-Rechnungen, Zahlungen und Mahnwesen;
- RECHNUNG_302: zusätzlich Abrechnungsfälle, Krankenkassen, Zuzahlungsrechnungen, DTA-Status, Dokumente und Postrechnungen;
- PFLEGE: Pflegekunden, Pflegeleistungen, Verordnungen, Leistungsnachweise, eLB und Pflegeabrechnungen, soweit ausdrücklich freigeschaltet.
Gesetzlich oder technisch erforderliche Zertifikate, Kostenträgerfreigaben und Annahmetests sind keine bloße Softwarefunktion. Elektronischer Versand ist nur verfügbar, wenn der jeweilige Übertragungsweg ausdrücklich als produktiv freigegeben ist. Eine angezeigte Vorschau oder ein Teststatus ist keine Annahmebestätigung eines Empfängers.
4. Preise, Abrechnung und Umsatzsteuer
Maßgeblich sind das bestätigte Angebot beziehungsweise die bei Freischaltung dokumentierten Paket- und Zusatzmodulpreise. Mögliche Preismodelle sind kostenlos, Festpreis, prozentuale Provision oder Festpreis zuzüglich Provision.
Reines Provisionsmodell ohne Grundgebühr: Die Vergütung beträgt 2,5 % netto des über fixkus tatsächlich eingereichten Bruttorechnungs- beziehungsweise Bruttoabrechnungswerts. Auf die Provision wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet. Ohne Einreichung fällt keine nutzungsabhängige Provision an. Stornierungen und Berichtigungen werden entsprechend der nachweislich eingereichten Korrektur berücksichtigt; Doppelübermittlungen begründen keine doppelte Provision.
Modelle mit Monatsgebühr: Preis, Abrechnungszeitraum und gegebenenfalls zusätzliche Provision ergeben sich aus dem gebuchten Paket. Rechnungen sind zu dem dort ausgewiesenen Zahlungsziel ohne Abzug fällig.
5. Laufzeit und Kündigung
Das reine Provisionsmodell hat keine Mindestvertragslaufzeit. Der Kunde kann die Nutzung jederzeit einstellen. Bereits durch Einreichungen entstandene Gebühren bleiben zahlbar. Die Beendigung des Zugangs kann in Textform verlangt werden; zwingende Aufbewahrungs- und Abrechnungsfristen bleiben unberührt.
Ein Paket mit Monatsgebühr läuft ab seiner Freischaltung zunächst zwölf Monate. Es verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn es nicht spätestens einen Monat vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
6. Kundenpflichten und fachliche Verantwortung
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit und fachliche Richtigkeit seiner Stammdaten, Leistungsangaben, Tarife, Genehmigungen, Belege, Empfänger, Steuerangaben und Rechnungen verantwortlich. Vorschläge, OCR-Ergebnisse, Prüfhilfen und automatische Berechnungen sind vor Festschreibung zu kontrollieren. Der Kunde darf nur Daten verarbeiten, zu deren Nutzung er berechtigt ist.
Zugänge sind personenbezogen. Passwörter, MFA-Faktoren und Wiederherstellungscodes müssen geschützt werden. Verdächtige oder verlorene Zugangsmittel sind unverzüglich zu melden. Mitarbeiter erhalten nur die vom Unternehmer freigegebenen Module und Rechte.
7. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit fixkus personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird vor dem produktiven Betrieb mit solchen Daten eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Der Kunde bleibt für die Zulässigkeit seiner Verarbeitung, Informationspflichten und Aufbewahrungsentscheidungen verantwortlich.
Beide Parteien behandeln ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werdende nicht öffentliche Informationen vertraulich.
8. Betrieb, Wartung und Änderungen
fixkus betreibt die Plattform mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Wartung, Sicherheitsaktualisierungen, Störungen von Netzen oder Empfängersystemen und höhere Gewalt können die Verfügbarkeit zeitweise einschränken. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit oder Annahme durch Dritte wird nicht geschuldet.
Funktionen dürfen angepasst werden, wenn dies für Sicherheit, Recht, Interoperabilität oder technische Weiterentwicklung erforderlich ist und der vereinbarte Kernnutzen erhalten bleibt. Wesentliche nachteilige Änderungen werden mit angemessener Frist angekündigt.
9. Mängel und Haftung
Störungen sind mit nachvollziehbaren Angaben unverzüglich zu melden. fixkus haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
10. Vertragsende, Daten und Export
Nach Vertragsende wird der Zugang gesperrt. Vorher soll der Kunde benötigte Daten über bereitgestellte Exportmöglichkeiten sichern. Daten werden anschließend nach vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben gelöscht oder gesperrt; gesetzliche Aufbewahrungspflichten und unveränderliche Nachweise bleiben unberührt.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Passau Gerichtsstand; zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 16. September 2026 · Version FIXKUS-B2B-AGB-2026-09-16-V1